"Da wir uns im Landkreis Passau immer noch bei einer hohen 7-Tagesinzidenz um 100 (+/-) bewegen, hat sich für uns in der Feuerwehr nichts Wesentliches verändert. Nach §20 Abs.III der 11.BayIfSMV, galt bisher und ist weiterhin die Aus- und Weiterbilung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr zulässig. Nach einem Jahr "fast Stillstand" im Aus- und Weiterbildungssektor, ist es zur Aufrechterhaltung unserer Einsatzbereitschaft in den Feuerwehren dringend notwendig, hier unsere Aktivität wieder zu steigern, um auch die Qualität unseres Wissens, auch für die Zukunft zu erhalten. Seitens der Kreisbrandinspektion werden wir im II.Quartal dieses Jahres beginnen, schrittweise wieder Ausbildungsveranstaltugen anzubieten und in langsamen Schritten versuchen, in ein "normaleres" Feuerwehrleben zurückzukehren. Beispielhaft werden wir in der Atemschutzübungsanlage den Betrieb wieder aufnehmen, Gerätehausbesichtigungen durchführen, Leistungsabzeichen abnehmen, ..."
Der Übungs- und Ausbildungsbetrieb beschränkt sich auf die eigene Feuerwehr;
Als maximale Teilnehmerzahl wird auf eine Löschgruppe mit 9 Feuerwehrdienstleistenden festgelegt;
Die eigenen Hygienekonzepte der Feuerwehr, als auch die allgemeinen Hygieneregeln werden von den Einzelnen beachtet;
Ziel ist - die Einsatzbereitschaft der Mannschaft, unter Einhaltung größtmöglicher Vorsichtsmaßnahmen, zu sichern;
Die Bereiche Jugendfeuerwehren und Kindergruppen in unseren Feuerwehren, bitte ich noch etwas ruhen zu lassen; hier werden zeitnah weitere Informationen folgen.
Klar ist uns allen auch, dass letztendlich die Entscheidung beim örtlichen Kommandanten, in Abstimmung mit der Gemeinde liegt.
Wir von der Feuerwehr Fürstenzell werden diesbezüglich ein Konzept zum Übungsbetrieb ausarbeiten und unserer Aktiven Mannschaft über die üblichen Wege informieren.